Melderegisterauskunft - Einwohnermeldeamt

Allgemeine Melderegisterauskunft

 
Jede Person, die dauerhaft in Deutschland wohnt, ist verpflichtet, sich beim örtlichen Meldeamt ihres Wohnortes zu registrieren. Über diese Meldung kann eine Auskunft beantragt werden, die sogenannte Meldeauskunft. Im Rahmen dieser Auskunft teilt das örtliche Meldeamt mit, an welcher Adresse im Ort die Person aktuell registriert ist. Ist die Person in einen anderen Ort verzogen, so teilt das Amt dies ebenfalls mit. Ob diese Adresse aktuell ist, ist dem örtlichen Einwohnermeldeamt jedoch nicht bekannt. Um dies herauszufinden, ist eine weitere Melderegisterauskunft beim Ort des Wegzuges erforderlich. Ist die Person verstorben oder ins Ausland verzogen, teil das Amt dies auch mit. Für den seltenen Fall, dass eine Person absichtlich untergetaucht ist oder sich versehentlich nicht umgemeldet hat, teilt das Amt mit, das die neue Adresse nicht bekannt ist.

Ebenfalls mitgeteilt werden der volle Name der Person, inklusive aller Vornamen und eventuell vorhandener akademischer Titel. Weitere Daten zur Person, z.B. der Familienstand, Namen der Kinder oder vorherige Adressen dürfen aus Datenschutzgründen vom Amt nicht mitgeteilt werden. Das Einwohnermeldeamt darf nur den Namen und die Adresse der Person herausgeben. Telefonnummern, Arbeitgeber oder Verwandte der Person sind dem Meldeamt nicht bekannt und das Amt hat auch keinen Zugriff auf diese Daten.

Eine solche Meldeauskunft kann in Deutschland jeder über jede Person einholen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Person eindeutig identifizierbar ist. Das bedeutet, dass neben einem aktuellen oder alten Wohnort der Vor- und Nachname der gesuchten Person bekannt ist, und entweder das vollständige Geburtsdatum oder eine alte Anschrift. Allein mit Namen und Ort können viele Ämter nicht suchen und damit auch keine Auskunft erteilen.
Für eine Meldeauskunft fallen ortsabhängige Amtsgebühren an, die jedes Meldeamt selbst festsetzt. Meldeauskünfte dürfen nicht telefonisch gegeben werden, sondern nur direkt vor Ort im Amt oder per schriftlicher Anfrage. Email Anfragen sind bei den meisten Ämtern nicht möglich.
Online Melderegisterauskünfte können bei Einwohnermeldeamt24 angerufen werden.